Berufsgrundsätze

Die Berufsgrundsätze dienen zur Anerkennung der moralischen und ethischen Verantwortung, die der Financial Planner gegenüber der Öffentlichkeit, seinen Kunden, seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber zu erfüllen hat.

 

Sie sind für alle Financial Planners verbindlich und dienen der Unterstützung bei der Ausführung aller tätigkeitsbezogenen Aufgaben.

 

Integrität

 

Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Integrität auszuführen.

 

Integrität bedeutet Unbescholtenheit, Offenheit und Ehrlichkeit.

 

Der Financial Planner hat das vom Kunden in ihn gesetzte Vertrauen und Zutrauen durch ein Höchstmaß an Integrität zu erfüllen. Das Streben nach persönlicher Bereicherung und individuellen Vorteilen hat der Financial Planner zu unterlassen. Der Financial Planner hat sich nicht nur den Buchstaben, sondern auch dem Sinne nach integer zu verhalten.

 

Vertraulichkeit

 

Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit auszuführen.

 

Der Financial Planner hat die ihm von seinen Kunden bereitgestellten Informationen absolut vertraulich zu behandeln.

 

Der Financial Planner darf vertrauliche Kundeninformationen nicht bekannt- oder weitergeben, es sei denn, der betreffende Kunde hat ihm seine Erlaubnis erteilt oder der Financial Planner ist aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens bzw. anderer behördlicher Ermittlungen zur Herausgabe von Kundeninformationen verpflichtet.

 

Objektivität

 

Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Objektivität auszuführen.

 

Objektivität erfordert strenge Sachlichkeit sowie Unvoreingenommenheit.

 

Unabhängig von seiner beruflichen Stellung und von den jeweiligen Aufgaben hat der Financial Planner seine Objektivität zu wahren und jegliche Unterordnung, die zu einer Verletzung dieser Berufsgrundsätze führen würde, zu vermeiden.

 

Neutralität

 

Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Neutralität auszuführen

 

Neutralität bedeutet Unparteilichkeit im Interesse des Kunden.

 

Der Financial Planner hat gegenüber Kunden, Kollegen und Arbeitgebern Interessenkonflikte offenzulegen. Persönliche Vorstellungen, Vorurteile und Ziele sind konfligierenden Interessen unterzuordnen.

 

Kompetenz

 

Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Kompetenz auszuführen.

 

Der Financial Planner hat dafür Sorge zu tragen, das notwendige Kompetenzniveau zu erreichen, zu bewahren und auszubauen, bspw. durch geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

 

Kompetentes Verhalten bedeutet auch, eventuelle Zweifelsfälle und Grenzsituationen zu erkennen und in solchen Fällen die Hilfe von kompetenten Dritten in Anspruch zu nehmen. Andernfalls muss der Financial Planner den Kunden über fehlende Kompetenz informieren.

 

Professionalität

 

Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Professionalität auszuführen.

 

Der Financial Planner hat seine Tätigkeit fachmännisch auszuüben und seinen Berufsstand mit Würde und Respekt zu vertreten, um das öffentliche Ansehen seines Berufstandes zu stärken.

 

Der Financial Planner hat die Verpflichtung, mit anderen Berufskollegen konstruktiv zusammenzuarbeiten.